wohnungs- und verwaltungsgesellschaft nossen mbh logo

Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH

Bismarckstraße 28, 01683 Nossen

Telefon:
Fax:
E-Mail:

035242 68809
035242 688582
kontakt@wvg-nossen.de

Fragen und Antworten

Hier haben wir einige Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden, für Sie zusammengefasst.

Eine Reparatur melden Sie am besten zu den üblichen Geschäftszeiten, telefonisch oder persönlisch, in unserer Geschäftsstelle. 035242 / 68809
Sie können auch das Schadensformular auf unserer Seite benutzen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Bei Havariefällen informieren Sie uns umgehend telefonisch.
Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie hier die notwendigen Servicenummern.

  • Nettokaltmiete
  • Warme und Kalte Betriebskosten

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

  • Selbstauskunftsbogen (diesen finden Sie hier)
  • Mietschuldenfreiheitserklärung vom aktuellen Vermieter, sofern ein eigenständiges Mietverhältnis besteht
  • aktuelle Einkommensnachweise, in der Regel die letzten 3 Lohnzettel (ggf. Arbeitsvertrag)
  • sofern ein Betreuer vorhanden ist, die aktuelle Betreuerbestellung

Die Kaution ist in Höhe von 3 Grundmieten zu entrichten. Man hat die Möglichkeit die Kaution in voller Summe oder in maximal 3 Raten laut dem Gesetzgeber zu zahlen. Die Kaution bzw. die erste Rate ist bis spätestens zum Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten. Die weiteren Raten werden unmittelbar mit den darauffolgenden Mietzahlungen fällig.

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstückes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen.

Die Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. In der Betriebskostenabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Eine Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres ausziehen.

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen anzupassen. Dies bedeutet, dass sich die Vorauszahlungen an der Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres orientieren, also an den zuletzt angefallenen Ist-Kosten und unter der Berücksichtigung von Preisanpassungen.

Nein, diese o. g. Kosten sind nicht mit in der Miete inbegriffen. Dem Mieter steht die Wahl des jeweiligen Anbieters frei.

Die Haltung von Haustieren in angemessener Anzahl, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt besonders bei Hunden und Katzen. Sollten jedoch Beschwerden wegen Lärm- und Geruchsbelästigung, sowie nicht artgerechter Haltung eingehen, kann auch im nachhinein die Haltung von Haustieren untersagt werden! In extremen Fällen werden wir das Ordnungsamt/ Veterinäramt informieren!
Wir empfehlen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wir bitten Sie, Ihren Nachbarn zunächst freundlich auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sollte dies keine Besserung herbeiführen, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen Beschwerde mit Auflistung der Störfälle mit Datum, Zeit und ggf. möglichen Zeugen (Lärmprotokoll) an uns. Wir werden die betreffende Mietpartei schriftlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen.

Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist nicht gestattet!
In besonderen Fällen kann dem aber durch uns zugestimmt werden.

Bauliche Veränderungen sind: Um- und Einbauten, Anbringung von Außenjalousien, Markisen, Balkonseitenverkleidung, das Einbringen von Laminat und Fliesen, etc.
Styropordecken- und -wandverkleidungen dürfen in der gesamten Wohnung aus brandschutztechnischen Gründen nicht angebracht werden. Das Verkleben von Teppichböden ist nicht gestattet.
Bauliche Veränderungen bedürfen vorher der Zustimmung des Vermieters und sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Dies wird in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten.

Gemeinschaftsräume sind die Räume, welche von allen Mietparteien gemeinschaftlich genutzt werden können. Vorranging sind es Kellerräume zum Trocknen der Wäsche und/oder zum Abstellen von Fahrrädern. Aber auch Treppenhäuser gehören zu gemeinschaftlich genutzen Räumen. Das Lagern oder das Aufstellen von brennbaren Materialien oder Gegenständen (u. a. Schuhschränke) sind aus brandschutz.- und fluchtwegtechnischen Gründen nicht gestattet!

Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften, etwa drei bis vier Mal täglich, jeweils zwischen fünf bis zehn Minuten. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft ersetzt, Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist hingegen wenig sinnvoll. Dabei wird Energie unnötig verschwendet. Es ist erwiesen, dass Mieter, die gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen als diejenigen, die ihre Heizkörper ständig auf- und zudrehen. Wer die Raumtemperatur nur um ein Grad drosselt, kann rund 6 Prozent der Heizkosten sparen.

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben.
Dies gilt auch für Angehörige von verstorbenen Mietern.

Nach Vertragsende wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsrückgabe ordnungsgemäß erfolgte und keine weiteren Forderungen des Vermieters bestehen, wie z. B. Schadenersatzansprüche oder Betriebskostennachzahlungen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten, wobei ein Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist der letzten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten wird.

Ja, nur wenn Sie in eine andere Wohnung innerhalb der Wohnungs.- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH umziehen, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.

Gern können Sie einen neuen Mieter für Ihre Wohnung suchen. Die Entscheidung einer Nachmieterschaft obliegt dem Vermieter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie eine Möglichkeit zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe. Die Wohnung ist im vertragsgemäßen, sauberen Zustand zurück zu geben, z. B. gehören dazu die malermäßige Instandsetzung, das Putzen der Fenster, das Reinigen der Türblätter, der Heizkörper, der Steckdosen, der Schalter sowie das Reinigen der Fliesen und der gesamten Sanitärkeramik.
Sollten Sie noch einen Mietvertrag aus DDR-Zeiten besitzen, müssen Sie alle Wand-, Decken- und Bodenbeläge entfernen und Besenrein übergeben.

Sie können Sie uns natürlich auch unter 035242 / 68809 zu den üblichen Geschäftszeiten erreichen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich in unserer Geschäftsstelle oder Sie nutzen das Kontaktformular.