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Mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung steigt die Anzahl der Anrufe in unserer Geschäftsstelle. Viele Mieter haben Fragen zu dem komplexen Thema Betriebskosten.
Wir möchten Sie mit diesem Artikel darüber informieren, wie sich Betriebskosten zusammensetzen, welche gesetzlichen Grundlagen es gibt und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebenanlagen, Anlagen, Einrichtungen u.a. laufend entstehen.
Diese sind vom Eigentümer zu tragen und stellen eine Teilmenge der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie dar. Das gilt grundsätzlich auch, wenn diese vermietet ist. Allerdings wird dann im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter diese dem Vermieter zu erstatten hat.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Vorauszahlung mit späterer Abrechnung oder eine angemessene Pauschale, mit der die Betriebskosten abgegolten sind.
Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Die Abrechnung ergibt sich aus einer Kombination verschiedener Faktoren.
Dazu gehören:
Die gesetzliche Grundlage für die Betriebskostenabrechnung sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Betriebskostenverordnung und die zweite Berechnungsverordnung sowie die Heizkostenverordnung für Heizkosten‐ und Warmwasserabrechnung.
Welche Fristen sind zu beachten?
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